Die Wohngemeinschaft Tiegelstraße

Ein hochmoderner Neubau mit großem Garten und Dachterrasse

Das Gebäude in der Tiegelstraße wurde 2012 neu gebaut. Die avantgardistische rote Fassade ist schon von weitem zu sehen und fügt sich doch harmonisch in die grünen Rasenflächen rund um das Gebäude ein. Hinter dem Haus und auf dem Dach befinden sich große Terrassen, die im Sommer bei den Bewohnern und ihren Besuchern sehr beliebt sind.

Auch im Inneren ist das Haus hochmodern und sehr komfortabel eingerichtet. Die Gemeinschaftsräume und die Zimmer der Bewohner sind hell und großzügig. Die Möbel sind von Völker, dem führenden Ausrüster von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Als Fachleute wissen wir, wie wichtig gerade die Betten für die Lebensqualität der Bewohner sind.

Die Wohngemeinschaft Tiegelstraße ist unsere größte WG für intensivpflegebedürftige Patienten. Bis zu zwölf Bewohner wohnen hier zusammen.

Hand in Hand

Das Pflegeteam wird von Melanie Engel und Ramona Kijera geleitet. Alle Mitarbeiter sind Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung. Sie sorgen für eine exzellente pflegerische Versorgung rund um die Uhr. Außerdem kommen regelmäßig Therapeuten ins Haus. Als feste Kooperationspartner der Wohngemeinschaft Tiegelstraße kümmern sie sich um die Bereiche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.

Melanie Engel

Melanie Engel

Leitung
Ramona Kijera

Ramona Kijera

stellv. Leitung

Anfahrt

Der kürzeste Weg zur Wohngemeinschaft

Kosten

Was die Pflege kostet und wie sie finanziert werden kann

In Deutschland haben Patienten das Recht, über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab. Der Höchstbetrag deckt die Kosten aber in der Regel nicht vollständig. Deshalb lohnt es sich oft, beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
  3. Die Miete und die Kosten der Wahlleistungen müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, falls Sie für einen Teil der Kosten eine Übernahme durch das Sozialamt beantragen.

Downloads

Alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen

Damit Sie bei vier verschiedenen Wohngemeinschaften leichter den Überblick behalten, haben wir eine Broschüre für Sie zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Ihnen, später beim Umzug an alles Wichtige zu denken.

Aufnahmeinformation Checkliste

Was die Pflege kostet und wie sie finanziert werden kann

In Deutschland haben Patienten das Recht, über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab. Der Höchstbetrag deckt die Kosten aber in der Regel nicht vollständig. Deshalb lohnt es sich oft, beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
  3. Die Miete und die Kosten der Wahlleistungen müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, falls Sie für einen Teil der Kosten eine Übernahme durch das Sozialamt beantragen.

Alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen

Damit Sie bei vier verschiedenen Wohngemeinschaften leichter den Überblick behalten, haben wir eine Broschüre für Sie zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Ihnen, später beim Umzug an alles Wichtige zu denken.



Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Wenn Sie mehr über die Wohngemeinschaft Tiegelstr. wissen möchten oder allgemeine Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns kurz eine E-Mail. Wenn Sie möchten, können wir auch kurzfristig einen Besuchstermin in der WG vereinbaren, so dass Sie sich vor Ort selbst ein Bild machen können.

Tiegelstraße 88
45473 Mülheim / Ruhr

Tel. 0208 / 44 48 6096
kontakt@amicu.de