Die Wohngemeinschaft Boverstraße

Ein altehrwürdiges Haus mit japanischem Garten

In der Boverstraße steht ein ehrwürdiges altes Haus mit Sprossenfenstern und Fensterläden. Es ist umgeben von einem
japanischen Garten mit Büschen und Bäumen und einem großen Teich, in dem Koikarpfen schwimmen.

Die hellen Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss sind klassisch eingerichtet, mit weißen Wänden und dunklen Holzmöbeln. Die liebevoll und sehr individuell gestalteten Zimmer der Bewohner verteilen sich auf das Erdgeschoss und den ersten Stock.

Die Wohngemeinschaft Boverstraße war unsere erste WG in Mülheim. Seit 1997 wohnen hier bis zu neun Bewohner zusammen, die ein hohes Querschnittsleiden haben oder aus anderen Gründen schwerstpflegebedürftig sind.

Das erfahrene Duo

Katharina Mervar und ihr Stellvertreter Roland Badoreck leiten das Pflegeteam, das aus festen und erfahrenen Mitarbeitern besteht, schon seit fast 2 Jahrzehnten. Die Pflegekräfte der Wohngemeinschaft legen besonders großen Wert darauf, die Bewohner persönlich zu betreuen und rund um die Uhr eine wohnliche Atmosphäre zu schaffen. Neben den Pflegemitarbeitern und den Hauswirschaftskräften gibt es natürlich auch feste Therapeuten, die regelmäßig ins Haus kommen.

Katharina Mervar

Katharina Mervar

Leitung
Roland Badoreck

Roland Badoreck

Stellvertretende Leitung

Anfahrt

Der kürzeste Weg zur Wohngemeinschaft

Kosten

Was die Pflege kostet und wie sie finanziert werden kann

In Deutschland haben Patienten das Recht, über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab. Der Höchstbetrag deckt die Kosten aber in der Regel nicht vollständig. Deshalb lohnt es sich oft, beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
  3. Die Miete und die Kosten der Wahlleistungen müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, falls Sie für einen Teil der Kosten eine Übernahme durch das Sozialamt beantragen.

Downloads

Alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen

Damit Sie bei vier verschiedenen Wohngemeinschaften leichter den Überblick behalten, haben wir eine Broschüre für Sie zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Ihnen, später beim Umzug an alles Wichtige zu denken.

Aufnahmeinformation Checkliste

Was die Pflege kostet und wie sie finanziert werden kann

In Deutschland haben Patienten das Recht, über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab. Der Höchstbetrag deckt die Kosten aber in der Regel nicht vollständig. Deshalb lohnt es sich oft, beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
  3. Die Miete und die Kosten der Wahlleistungen müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, falls Sie für einen Teil der Kosten eine Übernahme durch das Sozialamt beantragen.

Alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen

Damit Sie bei vier verschiedenen Wohngemeinschaften leichter den Überblick behalten, haben wir eine Broschüre für Sie zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Ihnen, später beim Umzug an alles Wichtige zu denken.



Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Wenn Sie mehr über die Wohngemeinschaft Boverstr. wissen möchten oder allgemeine Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns kurz eine E-Mail. Wenn Sie möchten, können wir auch kurzfristig einen Besuchstermin in der WG vereinbaren, so dass Sie sich vor Ort selbst ein Bild machen können.

Boverstraße 1a
45473 Mülheim / Ruhr

Tel. 0208 / 88 35 7300
kontakt@amicu.de