Die Wohngemeinschaft Lindenstraße

Eine klassische Mietwohnung mit einem hellen Wintergarten

Wenn man in die Wohngemeinschaft Lindenstraße kommt, fühlt man sich gleich wie zu Hause bei Freunden oder Verwandten. Die klassische Mietwohnung hat einen großen, hellen Gemeinschaftsraum, der auf der Rückseite in einen Wintergarten übergeht.

Die Wohngemeinschaft liegt im Herzen des Stadtteils Speldorf. In der WG für intensivpflegebedürftige Patienten wohnen seit 2001 bis zu zehn Bewohner zusammen.

Fachwissen und Erfahrung

Das erfahrene Pflegeteam wird von Stefanie Schreiner und Sandra Piroth geleitet. Es besteht aus weitergebildeten Fachpflegekräften, die sich um die aktivierende Pflege kümmern.  Außerdem kommen täglich Therapeuten in die Wohngemeinschaft Lindenstraße. Als feste Kooperationspartner ergänzen sie die Pflege mit individuellen Therapien.

Stefanie Schreiber

Stefanie Schreiber

Leitung
Sandra Piroth

Sandra Piroth

Stellvertretende Leitung

Anfahrt

Der kürzeste Weg zur Wohngemeinschaft

Kosten

Was die Pflege kostet und wie sie finanziert werden kann

In Deutschland haben Patienten das Recht, über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab. Der Höchstbetrag deckt die Kosten aber in der Regel nicht vollständig. Deshalb lohnt es sich oft, beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
  3. Die Miete und die Kosten der Wahlleistungen müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, falls Sie für einen Teil der Kosten eine Übernahme durch das Sozialamt beantragen.

Downloads

Alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen

Damit Sie bei vier verschiedenen Wohngemeinschaften leichter den Überblick behalten, haben wir eine Broschüre für Sie zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Ihnen, später beim Umzug an alles Wichtige zu denken.

Aufnahmeinformation Checkliste

Was die Pflege kostet und wie sie finanziert werden kann

In Deutschland haben Patienten das Recht, über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab. Der Höchstbetrag deckt die Kosten aber in der Regel nicht vollständig. Deshalb lohnt es sich oft, beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
  3. Die Miete und die Kosten der Wahlleistungen müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, falls Sie für einen Teil der Kosten eine Übernahme durch das Sozialamt beantragen.

Alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen

Damit Sie bei vier verschiedenen Wohngemeinschaften leichter den Überblick behalten, haben wir eine Broschüre für Sie zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Ihnen, später beim Umzug an alles Wichtige zu denken.



Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Wenn Sie mehr über die Wohngemeinschaft Lindenstr. wissen möchten oder allgemeine Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns kurz eine E-Mail. Wenn Sie möchten, können wir auch kurzfristig einen Besuchstermin in der WG vereinbaren, so dass Sie sich vor Ort selbst ein Bild machen können.

Lindenstraße 61
45478 Mülheim / Ruhr

Tel. 0208 / 43 92 737
kontakt@amicu.de