Die Wohngemeinschaft Buggenbeck

Eine alte Villa in einem wunderschönen großen Garten

Wer in Mülheim wohnt, kennt die alte Villa in der Buggenbeck. Das Herrenhaus aus dem 20. Jahrhundert steht auf einem kleinen Hügel in einem wunderschönen grünen Garten mit alten Bäumen.

Auch im Inneren des Hauses herrscht eine ganz besondere Atmosphäre. Das breite Treppenhaus, alte Gemälde an den Wänden und ein stilvoller Wintergarten auf der Rückseite des Gebäudes erinnern daran, dass die Villa auf eine lange Geschichte zurückblicken kann.

Seit 2008 wohnen hier bis zu acht Bewohner in einer Wohngemeinschaft für beatmungspflichtige Patienten zusammen. Die Villa wurde dafür mit äußerst hochwertigen Möbeln ausgestattet. Fachleute wissen, wie wichtig gute, moderne Betten sind – und dass die Firma Völker führend ist bei der Ausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Ein eingespieltes Team

André Gerstung, sein Stellvertreter Markus Wagner und deren Team aus Fachpflegekräften sorgen rund um die Uhr dafür, dass die Bewohner ein möglichst komfortables Leben führen können. Fast täglich kommen außerdem Therapeuten ins Haus. Sie sind feste Kooperationspartner der Wohngemeinschaft Buggenbeck und vervollständigen die Betreuung, indem sie sich um Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie kümmern.

André Gerstung

André Gerstung

Leitung
Markus_Wagner

Markus_Wagner

Stellvertretende Leitung

Anfahrt

Der kürzeste Weg zur Wohngemeinschaft

Kosten

Was die Pflege kostet und wie sie finanziert werden kann

In Deutschland haben Patienten das Recht, über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab. Der Höchstbetrag deckt die Kosten aber in der Regel nicht vollständig. Deshalb lohnt es sich oft, beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
  3. Die Miete und die Kosten der Wahlleistungen müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, falls Sie für einen Teil der Kosten eine Übernahme durch das Sozialamt beantragen.

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Alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen

Damit Sie bei vier verschiedenen Wohngemeinschaften leichter den Überblick behalten, haben wir eine Broschüre für Sie zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Ihnen, später beim Umzug an alles Wichtige zu denken.

Aufnahmeinformation Checkliste

Was die Pflege kostet und wie sie finanziert werden kann

In Deutschland haben Patienten das Recht, über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und ihre Behandlung selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab. Der Höchstbetrag deckt die Kosten aber in der Regel nicht vollständig. Deshalb lohnt es sich oft, beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
  3. Die Miete und die Kosten der Wahlleistungen müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, falls Sie für einen Teil der Kosten eine Übernahme durch das Sozialamt beantragen.

Alle wichtigen Dokumente zum Herunterladen

Damit Sie bei vier verschiedenen Wohngemeinschaften leichter den Überblick behalten, haben wir eine Broschüre für Sie zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Ihnen, später beim Umzug an alles Wichtige zu denken.



Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Wenn Sie mehr über die Wohngemeinschaft Buggenbeck wissen möchten oder allgemeine Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns kurz eine E-Mail. Wenn Sie möchten, können wir auch kurzfristig einen Besuchstermin in der WG vereinbaren, so dass Sie sich vor Ort selbst ein Bild machen können.

Buggenbeck 30
45470 Mülheim an der Ruhr

Tel. 0208 / 94 13 039
kontakt@amicu.de